Arbeitskreis für Heimatforschung Marktleuthen Rußbuttenträger an der Egerbrücke in Marktleuthen

Stadterhebung

Bis zum Übergang an Bayern genoss Marktleuthen seine um 1400 verliehenen Marktprivilegien mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht. An der Spitze der Bürgerschaft standen ein aus derselben berufenes Ratsgremium und vier auf Lebenszeit gewählte Bürgermeister, die sich vierteljährlich im "Amt" abwechselten. Als "Vollzugsbeamter" stand Bürgermeister und Rat ein Polizeidiener zur Verfügung; die Niederschriften und den Schriftverkehr besorgte der als Gemeindeschreiber tätige Schulmeister.
Nach einigem hin und her verlor Marktleuthen 1827 jedoch die magistratische Verfassung und wurde zur Landgemeinde degradiert. Seit 1909 bemühte sich der aufstrebende Industrieort Marktleuthen immer wieder um die "Wiederaufnahme der zu Verlust gegangenen städtischen Verfassung". Das 1919 erlassene "Gesetz über die Selbstverwaltung" machten diese Anstrengungen gegenstandslos, indem es den Unterschied zwischen Stadt- und Landgemeindeverfassung aufhob. Die Bezeichnung "Stadt" war zu einem reinen Titel geworden.
Schon wenige Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und der Schrecken des Zweiten Weltkrieges regte sich in der aufstrebenden Marktgemeinde Marktleuthen wieder der Wunsch, eine Stadt zu werden. "Die Gemeinde glaubt", so wurde am 13. Januar 1951 im Protokollbuch des Gemeinderates protokolliert, "dazu auf Grund ihrer Entwicklung seit dem Ende des Vergangenen Jahrhunderts und besonders deshalb berechtigt zu sein, weil sie schon im Mittelalter mit den vollen Rechten einer Stadt ausgestattet worden war". Diesmal waren die Marktleuthener mit ihrem Ansinnen erfolgreich: Mit Urkunde vom 1. Oktober 1954 wurde dem Markt Marktleuthen vom Staatsminister des Innern und stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Hoegner die Bezeichnung Stadt verliehen.

Literatur:
Verwaltungsbericht der Stadt Marktleuthen 1974, S. 6

Harald Stark: Marktleuthens Weg zur Stadt, in: 50 Jahre Stadt Marktleuthen 1954 - 2004, Marktleuthen 2004, S. 29 - 42